Da passt was rein.
Garagen & Lagerflächen mieten – an über 30 Standorten.
Premium-Mietgaragen für Auto, Wohnmobil, Oldtimer, Lager oder Kleingewerbe.
Flexible Größen von 14 bis 160 m² – trocken, sicher und jederzeit zugänglich. Unsere Garagen, WoMo-Garagen (für mittlere und größere Wohnmobile) und Lagerflächen finden Sie an vielen Standorten. Weitere Standorte sind bereits in Planung und Realisierung.

Für Mieter – Privat und Gewerbe:
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Privat oder gewerblich – finden Sie den passenden Standort und fragen Sie Ihre Garage direkt an.
Für Investoren und Projektentwickler:
Sie planen einen eigenen Garagenpark?
Von der Standortplanung bis zur Vermietung – maxi-garagen Bau realisiert Ihr Garagenpark-Projekt aus einer Hand.
STANDORTE
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Garagentypen im Vergleich
Die passende Größe für jeden Zweck
Wir haben eine wirtschaftliche Lösung für viele Einsatzzwecke.
In unseren Maxi-Garagen der Premium Klasse findet alles Platz, was für den Einsatz in Industrie, Handwerk, Handel oder Privat vorgesehen ist. Durch verschiedene Größen unserer Mietgaragen können wir den Raum genau auf Ihre Bedürfnisse anpassen.
Unsere Garagen, WoMo-Garagen (für mittlere und größere Wohnmobile) und Lagerflächen finden Sie an vielen Standorten. Weitere Standorte sind bereits in Planung und Realisierung.
FAQ
Fragen & Antworten
Häufig gestellte Fragen zur Vermietung von maxi-garagen, einfach und kompakt beantwortet.
Haben die Garagen eine Heizung oder Wasseranschluss?
Nein, die Garagen sind weder beheizt noch mit einem Wasseranschluss ausgestattet.
Gibt es Starkstrom?
Einige Garagen verfügen über einen Starkstromanschluss. Bitte fragen Sie im Einzelfall nach.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Die Kündigung ist schriftlich einzureichen und mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.
Sind gewerbliche Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen erlaubt?
Gewerbliche Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen, Motorrädern sowie sonstigen motorisierten Fahrzeugen sind auf dem gesamten Gelände des Garagenhofes untersagt.
Darf ich mein Auto vor der Garage parken?
Nur zum kurzfristigen Be- und Entladen. Dauerhaftes Abstellen ist nicht gestattet. Zufahrten und Feuerwehrflächen sind stets freizuhalten.















