Fragen & Antworten

FAQ – häufig gestellte Fragen zur Vermietung von maxi-garagen, einfach und kompakt beantwortet.

Darf ich mein Auto vor der Garage parken?

Nur zum kurzfristigen Be- und Entladen. Dauerhaftes Abstellen ist nicht gestattet. Zufahrten und Feuerwehrflächen sind stets freizuhalten.

Wann kann ich meine Garage betreten?

Sie haben 24/7-Zugang, also jederzeit – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Ist meine Garage versichert?

Das Gebäude ist durch den Vermieter versichert. Der Inhalt muss vom Mieter eigenständig versichert werden.

Darf ich bauliche Änderungen vornehmen?

Veränderungen wie Bohrungen, Einbauten oder elektrische Änderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

Sind gewerbliche Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen erlaubt?

Gewerbliche Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen, Motorrädern sowie sonstigen motorisierten Fahrzeugen sind auf dem gesamten Gelände des Garagenhofes untersagt.

Gibt es Starkstrom?

Einige Garagen verfügen über einen Starkstromanschluss. Bitte fragen Sie im Einzelfall nach.

Haben die Garagen eine Heizung oder Wasseranschluss?

Nein, die Garagen sind weder beheizt noch mit einem Wasseranschluss ausgestattet.

Wie erfolgt die Mietzahlung?

Die monatliche Gesamtmiete (inkl. Stromvorauszahlung) ist bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Vertrag genannte Konto zu überweisen.

Haben die Garagen Strom?

Ja, jede Garage verfügt über einen eigenen Stromzähler und eine Deckenbeleuchtung. Der Stromverbrauch wird individuell nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

Wichtig: Damit Strom und Licht funktionieren, muss die Stromoption zusätzlich gebucht werden. Ohne gebuchte Stromoption ist auch die Deckenbeleuchtung nicht aktiv.

Wie hoch ist die Kaution?

Vor Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe von drei Nettomonatsmieten zu zahlen.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Die Kündigung ist schriftlich einzureichen und mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.

Was passiert bei Zahlungsverzug?

Bei Zahlungsverzug über einen Monat kann der Vermieter den Vertrag außerordentlich kündigen.

Wie lange ist die Mindestmietdauer?

Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate.

Haben Sie weitere Fragen?

Unser Team ist jederzeit für Sie da – persönlich, kompetent und lösungsorientiert.

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

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