Nur zum kurzfristigen Be- und Entladen. Dauerhaftes Abstellen ist nicht gestattet. Zufahrten und Feuerwehrflächen sind stets freizuhalten.
Sie haben 24/7-Zugang, also jederzeit – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Das Gebäude ist durch den Vermieter versichert. Der Inhalt muss vom Mieter eigenständig versichert werden.
Veränderungen wie Bohrungen, Einbauten oder elektrische Änderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
Gewerbliche Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen, Motorrädern sowie sonstigen motorisierten Fahrzeugen sind auf dem gesamten Gelände des Garagenhofes untersagt.
Einige Garagen verfügen über einen Starkstromanschluss. Bitte fragen Sie im Einzelfall nach.
Nein, die Garagen sind weder beheizt noch mit einem Wasseranschluss ausgestattet.
Die monatliche Gesamtmiete (inkl. Stromvorauszahlung) ist bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Vertrag genannte Konto zu überweisen.
Ja, jede Garage verfügt über einen eigenen Stromzähler und eine Deckenbeleuchtung. Der Stromverbrauch wird individuell nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
Wichtig: Damit Strom und Licht funktionieren, muss die Stromoption zusätzlich gebucht werden. Ohne gebuchte Stromoption ist auch die Deckenbeleuchtung nicht aktiv.
Vor Mietbeginn ist eine Kaution in Höhe von drei Nettomonatsmieten zu zahlen.
Die Kündigung ist schriftlich einzureichen und mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.
Bei Zahlungsverzug über einen Monat kann der Vermieter den Vertrag außerordentlich kündigen.
Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate.
Unser Team ist jederzeit für Sie da – persönlich, kompetent und lösungsorientiert.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.