Die Grundstücksgröße sollte idealerweise mindestens 2.500 m² betragen.
Ein möglichst geradliniger Zuschnitt (wenig verwinkelt) ist von Vorteil.
Ein Bodengutachten gibt Aufschluss darüber, ob eine Versickerung von Regenwasser am Standort möglich ist.
Dies kann langfristig zu einer Kostenersparnis bei den kommunalen Abgaben führen.
Unterlagen für die Entwurfsplanung – zur Weiterleitung an den Bauherrn bzw. Architekten:
· Typenübersicht unserer Garagenmodell
· Allgemeine Baubeschreibung
· Begleitende Informations-E-Mail
Die Entwurfsplanung muss durch einen Architekten erfolgen.
Unsere Empfehlung: Architekt Herr Tarhaus, der bereits zahlreiche Projekte mit maxi-garagen erfolgreich realisiert hat.
Die Basis für ein Angebot ist der Entwurf eines Architekten unter Berücksichtigung unserer Garagentypen.
Für ein belastbares Angebot benötigen wir folgende Rahmenbedingungen:
· Anzahl und Typen der geplanten maxi-garagen
· Anzahl erforderlicher Brandschutzwände
· Geometrische Anordnung der Garagen auf dem Grundstück
Der Bauantrag sollte idealerweise durch den Architekten gestellt werden, der auch die Entwurfsplanung übernommen hat.
Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Unterlagen:
· Lageplan
· Antragsformulare der zuständigen Baubehörde
· Stellplatznachweis
· Entwässerungsplanung
· Brandschutzkonzept
· Je nach Bundesland: abweichende statische Berechnungen
· Weitere erforderliche Nachweise je nach Vorgabe der Behörde
Mit dem Werkvertrag beauftragen Sie uns mit dem Bau der maxi-garagen.
Grundlage des Werkvertrags sind folgende Leistungen:
· Montage der Stahlkonstruktion inkl. Bleche, Kantteile, Kassetten, Dachrinnen und Beschilderung
· Ausführung der Elektroarbeiten
· Herstellung der Bodenplatte
Nach Unterzeichnung des Werkvertrags und Begleichung der ersten Abschlagsrechnung wird unser Statiker beauftragt.
Die Erstellung der statischen Berechnungen dauert in der Regel ca. 6–8 Wochen.
Grundlage für die Statik sind die beim Bauantrag eingereichten Unterlagen.
Sobald die Statik vorliegt, beauftragt der Bauherr den Prüfstatiker.
Der Prüfstatiker kontrolliert die Standsicherheit des Bauvorhabens und bestätigt diese offiziell.
Es erfolgen zwei Standsicherheitsnachweise:
Vor Baubeginn: Prüfung und Bestätigung der geplanten Konstruktion
Nach Abschluss des Stahlbaus: Nachweis, dass das Bauvorhaben gemäß Statik ausgeführt wurde
Das Baufeld ist vom Auftraggeber mit einem Bauzaun ordnungsgemäß zu sichern.
Ein Stromanschluss (230 V / 400 V) sowie ein Wasseranschluss sind bauseits bereitzustellen.
Während der Arbeiten durch die maxi-garagen Bau GmbH dürfen keine weiteren Gewerke parallel auf der Baustelle tätig sein.
Der Prüfstatiker hat den ersten Standsicherheitsnachweis bestätigt.
Schlussabnahme des Bauvorhabens durch den Auftraggeber
Übergabe der Schlüssel sowie der vollständigen Projektdokumentation
Beginn der Vermietungsphase
Unser Team ist jederzeit für Sie da – persönlich, kompetent und lösungsorientiert.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen – wir begleiten Sie zuverlässig vom ersten Kontakt bis zur Vermietung.